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   BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96   

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https://dejure.org/1996,14946
BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96 (https://dejure.org/1996,14946)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.1996 - 7 C 37.96 (https://dejure.org/1996,14946)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 1996 - 7 C 37.96 (https://dejure.org/1996,14946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Eigentumsverzicht unter herbeigeführter Überschuldung - Übergang von ehemals volkseigenem Eigentum auf eine Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
    Dagegen hat die Klägerin die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision eingelegt, mit der sie - unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 (BVerwG 7 C 35.95) - die Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung erstrebt.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
    Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentum innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt.
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96

    Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 29.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde in offenen Vermögensfragen;

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) -

    Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393 = ZOV 1996, 371, vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG die Vorschriften des Vermögensgesetzes durch eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV unberührt bleiben.
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