Rechtsprechung
BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - Eigentumsverzicht unter herbeigeführter Überschuldung - Übergang von ehemals volkseigenem Eigentum auf eine Gemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 12.03.1996 - 6 K 4327/93
- BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.03.1996 - 7 C 35.95
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse einer kreisfreien Stadt gegen …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Dagegen hat die Klägerin die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision eingelegt, mit der sie - unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 28. März 1996 (BVerwG 7 C 35.95) - die Aufhebung des angefochtenen Urteils und Zurückverweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung erstrebt.Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Der Umstand, daß gemeindliches Eigentum mangels "grundrechtstypischer Gefährdungslage" (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80]) nicht durch die grundrechtliche Eigentumsgewährleistung verbürgt ist, ändert nichts daran, daß die geltende Rechtsordnung den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, privates Eigentum innezuhaben; zugleich wird damit dieses Eigentum nach Maßgabe seiner Ausgestaltung durch den Gesetzgeber wehrfähig, auch wenn es gegenüber staatlichen Eingriffen keinen grundrechtlichen Schutz genießt. - BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93
Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gemeindliches Eigentum entsprechend seiner einfachrechtlich bestimmten Gestalt ebenso wie jedes andere private Eigentum geschützt ist (vgl. BVerwGE 97, 143 [BVerwG 24.11.1994 - 7 C 25/93] m.w.N.). - BVerwG, 20.08.1996 - 7 C 5.96
Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis einer durch einen …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens. - BVerwG, 03.09.1996 - 7 C 38.96
Offene Vermögensfragen - Klagerecht der Gemeinde gegen einen vermögensrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 04.10.1996 - 7 C 37.96
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 - und vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens.
- BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 29.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde in offenen Vermögensfragen; …
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393; ebenso Urteile vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96 -), ist das durch Art. 22 Abs. 4 EV begründete kommunale Eigentum nicht "vorläufig" in dem vom Verwaltungsgericht gemeinten Sinne einer bloß rechtstechnischen und damit allein "fiskalische Interessen" berührenden Zuordnung ehemals volkseigenen Vermögens. - BVerwG, 29.10.1996 - 7 C 48.96
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz (VermG) - …
Wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (Urteile vom 28. März 1996 - BVerwG 7 C 35.95 - VIZ 1996, 393 = ZOV 1996, 371, vom 20. August 1996 - BVerwG 7 C 5.96 -, vom 3. September 1996 - BVerwG 7 C 38.96 - und vom 4. Oktober 1996 - BVerwG 7 C 37.96), ist die Klagebefugnis aus dem durch Art. 22 Abs. 4 EV begründeten kommunalen Eigentum nicht deswegen zu verneinen, weil gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG die Vorschriften des Vermögensgesetzes durch eine Zuordnung von Vermögenswerten nach Maßgabe der Art. 21 und 22 EV unberührt bleiben.